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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit Ihnen müssen wir Sie sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und unseren Buchungs- und Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 haben wir auf unserer Homepage das dafür vorgeschriebene Standard-Formblatt hinterlegt.

Reisevertrag

Maßgeblich für den Abschluss und die Abwicklung des Reisevertrages sind die Vorschriften der §§ 651a- 651y des BGB. In Ergänzung zu diesen Vorschriften werden folgende Regelungen Vertragsbestandteil.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reisenden zustande.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z. B. der Zahlung von Reisepreis oder Anzahlung oder des Reiseantritts erfolgen.

1.3 Liegen die Reisebedingungen des Veranstalters dem Reisenden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reisebedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2. Bestandteil des Reisevertrages.

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospekts für den Reisezeitraum, den sonstigen vorvertraglichen Informationen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

1.5 Der Reisende wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins in Textform wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.

2.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Reisen, die einen Inlandsflug inkludieren, ist die Restzahlung spätestens 45 Tage vor Reisebeginn fällig.

2.3 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Rechnung fällig ist und unverzüglich bezahlt wird.

2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück zu treten und den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 5 zu belasten.

3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

4. Übertragung, Umbuchung und Leistungsänderung

4.1 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

4.2 Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag gemäß § 651 e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. Sollte ein inkludierte Inlandsflug bereits vom Veranstalter gebucht worden sein, so sind die Kosten hierfür vom Reisenden zusätzlich zu zahlen.

4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen und Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden zumutbar sind.

5. Rücktritt seitens des Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reisevorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: Bei einem Rücktritt:

5.1
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 %,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 %,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 70 %,
vom 6. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts sowie bei Nichtantritt der Reise 90 %

5.2 Kosten wie z. B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über den Veranstalter an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

5.3 Die Rücktrittsentschädigungen gelten, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen und vorvertraglicher Informationen andere Bedingungen vereinbart wurden.

5.4 Der Reisende ist bei einem Rücktritt verpflichtet, die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine zurückzugeben. Andernfalls ist der Reiseveranstalter berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

5.5 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Freiraum Reisen berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Veranstalter wird den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten als der Bundesrepublik Deutschland gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

8. Haftung

8.1 Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbei geführt wurden auf den dreifachen Reisepreis.

8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.

8.3 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.

9. Mitwirkungspflicht

9.1 Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter am Urlaubsort nicht vorhanden / vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet.

9.2 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck dem Veranstalter nach Maßgabe des Ziffer 9.1 anzuzeigen.

9.3 Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

10. Reiseänderungen wegen höherer Gewalt

10.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtablauf der gebuchten Reise nicht  beeinträchtigen.

10.2 Zu den Gründen für eine mögliche Reiseänderung zählen nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und ähnliches.

10.3 Treten solche unter 10.2. genannten Vorkommnisse während der Reise auf, ist der Veranstalter berechtigt, Änderungen der Reiseleistungen vorzunehmen. Bei vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnungen zwischen Abschluss des Reisevertrages und Antritt der Reise sind Veranstalter und der Reisende berechtigt, von der Reise zurückzutreten und den Vertrag zu kündigen.

10.4 Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

11. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

11.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarung getroffen werden.

11.2 Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die Datenschutzrichtlinien von Freiraum Reisen sind einsehbar unter https://www.freiraum-reisen.de/datenschutz. Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt.

11.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.

11.4 Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

11.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

11.6 Freiraum Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

11.7 OS-Plattform Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Freiraum Reisen nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden

 

Veranstalter:

Freiraum Reisen
Inh. Boris Schneickert
Am Dorf 36
69124 Heidelberg
Tel. 0178 4596330
info@freiraum-reisen.de

 

Stand: Juni 2020